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Informationen & Arbeitshilfen zur Doppik und Umsatzsteuer
Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen
  1. Informationen zur Doppik und Umsatzsteuer | Kirchenkreisamt Burgdorfer Land

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Hinweise zur Anwendung der Abrechnungsvordrucke für Reiseveranstaltungen, Kulturangebote und Gemeindeevents (Ergänzung zur Rundmitteilung 14/2023)

Mit der Rundmitteilung 14/2023 hatten wir sie über die Überarbeitung bzw. Einführung von drei Formularen informiert, die (unter Aspekten des zukünftig anzuwendenden Umsatzsteuerrechts) der Finanzplanung und Abrechnung von Freizeiten und Reiseleistungen, von Gemeindefesten und -veranstaltungen im Allgemeinen, bzw. speziell von kulturellen Angeboten, wie z.B. Konzerten, dienen sollen. Hierzu haben uns im Verlauf der letzten Monate mehrere Rückfragen und Vorschläge erreicht, denen wir mit folgenden Informationen gerecht werden wollen.
Pascal Bade
27. November 2023 um 20:05
Neu

Hinweise zum Umgang mit der Kontierung von Kostenträgern (KTR)

Im Sommer letzten Jahres haben wir, zur Vorbereitung auf das künftig geltende Umsatzsteuerrecht und die damit verbundenen Auskunftspflichten, in der Buchhaltung die Verwendung von Kostenträger-Nummern eingeführt. Mit der Rundmitteilung 21/2023 erhalten Sie weitergehende Informationen hierzu.
Pascal Bade
17. November 2023 um 19:55

Beantragung von Zuschüssen für Freizeiten und Abrechnung von Freizeiten und besonderen Gemeindeveranstaltungen; hier: Neue Abrechnungsvordrucke

Das zukünftig anzuwendende Umsatzsteuerrecht macht es erforderlich, Erträge und Aufwendungen diverser Veranstaltungen und Maßnahmen wesentlich genauer zu differenzieren, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Grund dafür ist, dass, je nach Zielgruppe eines Angebotes, der Art des Ertrages oder der dafür erbrachten Leistungen, unterschiedliche steuerrechtliche Konsequenzen zu beachten sind.
Pascal Bade
25. Juli 2023 um 20:05

Honorarkräfte sind zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet

Nachfolgend greifen wir ein Thema auf, auf das wir bereits mit unserer Rundmitteilung 4/2020 hingewiesen haben, das aber nach wie vor nicht im erforderlichen Umfang beachtet wird.
Pascal Bade
25. Juli 2023 um 10:29

Jahressteuergesetz 2022: Neues Umsatzsteuerrecht greift erst 2025

Der deutsche Bundesrat hat am 16. Dezember das Jahressteuergesetz 2022 bestätigt. Damit steht dem Inkrafttreten des am 02. Dezember vom Bundestag beschlossenen Gesetzes nichts mehr im Weg. Weitere Neuregelung: Kirchliche Chöre und Theatergruppen zukünftig von der Umsatzbesteuerung befreit.
Pascal Bade
19. Dezember 2022 um 12:49

Umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen für Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften und andere Formen der Zusammenarbeit zwischen (kirchlichen) Körperschaften

Bitte tragen Sie ab sofort dafür Sorge, dass bei allen Formen der Zusammenarbeit Ihrer Kirchengemeinde oder Einrichtung mit anderen Rechtsträgern (im Folgenden als „Kooperation“ bezeichnet) stets sichergestellt bleibt, dass Erträge und Aufwendungen in der Außenwahrnehmung eindeutig einem der beteiligten Kooperationspartner und nicht etwa der Kooperation selbst zuzuordnen sind.
Pascal Bade
30. September 2022 um 14:00

Einhaltung von Abrechnungsfristen

Die Einhaltung von Fristen bei der Abrechnung von Zahlstellen, Freizeiten, Zuschüssen, Vorschüssen oder Erträgen aus Veranstaltung war schon immer wichtig. Mit Wirksamwerden des neuen Umsatzsteuerrechts kommt diesem formalen Aspekt der Finanzabwicklung jedoch eine nochmals deutlich gesteigerte Bedeutung zu.
Pascal Bade
26. September 2022 um 14:06

Einführung des unterstützenden Programm-Pakets „AppSpace“

Mit der Einführung der Umsatzbesteuerung zum 01.01.2023 ist es nötig, die Finanzbuchhaltung so umzugestalten, dass die laufenden Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung von Umsatzsteuerrecht und Abgabenordnung sowie kirchlichem Haushaltsrecht rechtssicher gebucht werden können.
Pascal Bade
22. Juli 2022 um 12:28

Vorbereitende Datenerhebung für die steuerrechtliche Betriebsanmeldung der kirchlichen Körperschaften im Zuge des neuen Umsatzsteuerrechts

Im Verlauf der kommenden Wochen erhalten Sie von uns zwei verschiedene Unterlagen, mit denen wir Informationen abfragen, die wir für die Anmeldung der kirchlichen Körperschaften bei den zuständigen Finanzämtern benötigen. Bitte informieren Sie die betreffenden Personen über den angekündigten Versand und geben Sie die nachfolgenden Informationen an diese weiter.
Pascal Bade
21. Juli 2022 um 11:34

Einführung von Kostenträgern

Im Vorfeld des ab dem 01.01.2023 geltenden veränderten Umsatzsteuerrechts führt das Kirchenkreisamt ab sofort die Angabe von Kostenträgernummern bei der Anordnung von Buchungsbelegen für die dortige Finanzbuchhaltung ein.
Pascal Bade
17. Juni 2022 um 13:16

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