Sie erhalten auf diesen Seiten allgemeine Informationen zur Einführung der Doppik und Umsatzsteuer in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen. Ebenso können Sie über die Rubrik
Informationen die wichtigsten Punkte zur Einführung, Übersichten und Arbeitshilfen abrufen; stets auf dem aktuellen Stand bereitgestellt von Ihrem
Kirchenkreisamt Burgdorfer Land.
Aktuelle Neuigkeiten
Der deutsche Bundesrat hat am 16. Dezember das Jahressteuergesetz 2022 bestätigt. Damit steht dem Inkrafttreten des am 02. Dezember vom Bundestag beschlossenen Gesetzes nichts mehr im Weg. Weitere Neuregelung: Kirchliche Chöre und Theatergruppen zukünftig von der Umsatzbesteuerung befreit.
Bitte tragen Sie ab sofort dafür Sorge, dass bei allen Formen der Zusammenarbeit Ihrer Kirchengemeinde oder Einrichtung mit anderen Rechtsträgern (im Folgenden als „Kooperation“ bezeichnet) stets sichergestellt bleibt, dass Erträge und Aufwendungen in der Außenwahrnehmung eindeutig einem der beteiligten Kooperationspartner und nicht etwa der Kooperation selbst zuzuordnen sind.
Die Einhaltung von Fristen bei der Abrechnung von Zahlstellen, Freizeiten, Zuschüssen, Vorschüssen oder Erträgen aus Veranstaltung war schon immer wichtig. Mit Wirksamwerden des neuen Umsatzsteuerrechts kommt diesem formalen Aspekt der Finanzabwicklung jedoch eine nochmals deutlich gesteigerte Bedeutung zu.
Mit der Einführung der Umsatzbesteuerung zum 01.01.2023 ist es nötig, die Finanzbuchhaltung so umzugestalten, dass die laufenden Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung von Umsatzsteuerrecht und Abgabenordnung sowie kirchlichem Haushaltsrecht rechtssicher gebucht werden können.